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Satzung

§1 Name und Sitz des Vereins

Er hat seinen Sitz in 64839 Münster, Heinrich-Heine-Straße 14. Er ist im Vereinsregister eingetragen.

§2 Aufgaben des Vereins

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche, vielmehr ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der  Abgabenordnung. Er dient zur Förderung der Erziehung, Schul- und Berufsausbildung und ist damit besonders förderungswürdig.

Ziel der Vereinstätigkeit ist die ideelle und materielle Förderung der Schülerinnen und Schüler sowie der Schule, insbesondere ihrer musischen, sportlichen und sozialen Einrichtungen und Initiativen, um das Gefühl der Zusammengehörigkeit zwischen Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern sowie anderen Schulbeschäftigten, ehemaligen Schülern und Freunden der Schule zu pflegen und die Schule in ihrem sozialen, pädagogischen und kulturellen Auftrag zu unterstützen.

Diese Ziele werden insbesondere durch folgende Maßnahmen und Aktivitäten des Fördervereins erreicht:

  • Finanzielle, materielle und personelle Unterstützung der Schule
  • Unterstützung von Gemeinschaftsveranstaltungen, wie Schulfesten, Ausstellungen, kulturellen Veranstaltungen etc.
  • Nachhaltige Aktivierung und Bindung von allen Personen, die an den Belangen der Schule interessiert sind
  • Aktive Förderung des Dialogs zwischen Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern

Anträge der Schule auf Fördermittel sind in schriftlicher Form an den Vorstand des Fördervereins zu stellen.

§3 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die Interesse an der Förderung nach §2 dieser Satzung haben. Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand unter Anerkennung der Satzung des Vereins.

Die Mitgliedschaft endet

a) durch schriftliche Austrittserklärung
b) durch Ausschluss
c) durch den Tod des Mitgliedes.

§4 Vereinsorgane

Vereinsorgane sind

  • der Vorstand
  • die Mitgliederversammlung


Der Vorstand des Fördervereins setzt sich wie folgt zusammen:

  • Erste/r Vorsitzende/r
  • Zweite/r Vorsitzende/r
  • Geschäftsführer/in und Kassenverwalter/in
  • Schriftführer/in
  • Pressewart
  • zwei weitere Beisitzer/innen

Dem Vorstand gehört weiterhin der /die Schulleiter/in oder dessen/deren Vertretung als beratendes, nicht stimmberechtigtes Mitglied an.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den 1. oder 2. Vorsitzende/n oder auch beide gemeinsam vertreten.
Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, sind die in seinem Besitz befindlichen Unterlagen unverzüglich an den Verein zurückzugeben.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Er beschließt mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Sitzungsvorsitzenden.

Über Vorstandssitzungen und die daraus resultierenden Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen.

Der/die Kassen- bzw. Geschäftsführer/in führt die Kassenbücher und Belege, hat das Vereinsvermögen zu verwalten und Rechenschaft zu legen. Er/sie hat nur zusammen mit dem 1. oder 2. Vorsitzenden Bankvollmacht. Die Bücher und Belege sind jährlich zu überprüfen.

Die Überprüfung erfolgt durch zwei Kassenprüfer/innen, denen sämtliche Bücher und Belege vorzulegen sind. Sie haben ihren Prüfungsbericht in der Jahreshauptversammlung bekannt zu geben und ggf. zu erläutern.

Die Kassenprüfer/innen sind jährlich neu und nicht unmittelbar wieder wählbar. Die mindestens einmal mit einer mindestens 10-tägigen Einladungsfrist einzuberufende Jahreshauptversammlung im ersten Quartal des laufenden Jahres entscheidet über die Entlastung des Vorstandes für das abgelaufene Geschäftsjahr mit 2/3 der anwesenden Mitglieder. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Alle Mitglieder sowie der Vorstand sind ehrenamtlich tätig.
Sie erhalten keinerlei Zuwendung, Vergütung oder Aufwandsentschädigung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§5 Mitgliederversammlungen

Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand mindestens 1x jährlich schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von 10 Tagen einberufen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Für Satzungsänderungen sowie die Auflösung des Fördervereins ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Eine Mindestanzahl erschienener Mitglieder für die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ist nicht erforderlich. Über den Ausschluss eines Vorstandsmitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung mehrheitlich.

Mitgliederversammlungen können auch als Online-Konferenz abgehalten werden. Es muss dabei sichergestellt sein, dass Beschlussfähigkeit und Abstimmungswille der versammelten Mitglieder klar erkennbar sind (z.B. durch eingeschaltete Kamera oder Online-Abstimmungstools).

Über die Durchführung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von dem/der Versammlungsleiter/in und dem/der Schriftführer/in unterzeichnet wird.

Das Protokoll wird auf der nächsten Mitgliederversammlung vorgelegt.

§6 Beiträge und Spenden

Der Mitgliedsbeitrag beträgt je ordentlichem Mitglied 1€ (in Worten: ein EURO) je Monat. Die Mitgliedsbeiträge werden einmal jährlich am Anfang des Geschäftsjahres für ein volles Geschäftsjahr in der Höhe von 12€ (in Worten: zwölf EURO) im Lastschriftverfahren eingezogen. Die jährlichen Spendenaufrufe werden von der Schule über die Schüler an die Eltern weitergegeben und in den örtlichen Mitteilungsblättern veröffentlicht.

§7 Auflösung des Fördervereines

Bei Auflösung des Fördervereines oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke geht das vorhandene Vermögen an die unter §1 genannte Schule zur Erfüllung des Zweckes nach §2 dieser Satzung.

§8 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr endet jeweils am 31. Dezember.